Aussenansicht Ferienwohnung Kleine Rütsche
Löhrgasse Limburg Aussenansicht
Urlaub an der Lahn

Vertragsbedingungen


1. Rücktritt vom Vertrag / Stornierung


Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn durch Rücktrittserklärung gegenüber gegenüber Ferienwohnungen - Limburg (Heinz Peter Schwedass) vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt kurzfristig - ab zwei Tage - vor Anreise muss der Rücktritt vom Gast zusätzlich gegenüber dem Beherbergungsbetrieb direkt erklärt werden. Stornierungen sind unabhängig vom Buchungsdatum grundsätzlich möglich. Der Beherbergungsbetrieb ist aber berechtigt vom Gast Stornierungsgebühren wegen Nichterfüllung gemaß §651 BGB einzufordern.


Tage vor der Anreise - 

Gebühren

bis 45. Tag 10%
44. - 30. Tag 30%
bis 29. Tag
29. - 22. Tag 60%
ab 21. Tag
21. - 11. Tag 80%
ab 10. Tag

2. Nichtanreise / No-Shows 


Im Fall von unangekündigtem Nichterscheinen ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, innerhalb von 7 Tagen nach dem Anreisedatum und durch die Nichtanreise eine No-Show Rechnung an den Gast zu stellen. Die erhobene No-Show-Gebühren belaufen sich auf maximal 80% des Zimmerpreises für die erste Nacht. es bleibt dem Beherbergungsbetrieb unbenommen, bei einer Buchung über mehrere Nächte weitergehenden Schadenersatz wegen Nichterfüllung vom Gast zu verlangen, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass durch die ichtanreise freigewordene Zimmer nicht anderweitig vermittelt werden konnten.
 

3. Betretungsrecht


Für den Hauseigentümer bzw. dessen Verwalter besteht ein Zutrittsrecht zu den Wohnungen:

 

  • Bewirtschaftung der Wohnung: Reinigungen etc. in Absprache mit dem Mieter/Gast zwischen 08:00 und 18:00 Uhr

  • notwendigen Renovierungs/Erhaltungsmaßnahmen sowie Installationsarbeiten zwischen 08:00 und 18:00 Uhr

  • in Notfällen jederzeit, also 24 Stunden

  • sonstigem Zutrittsrecht nach Treu und Glauben (§ 242 BGB)

  • die Wohnungen können am Anreisetag nach 15:00 Uhr vom Mieter/Gast übernommen werden bzw. sind am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr zu räumen.